Angeln in der Schweiz

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Dohlenkrebs
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aufgebl. Flussmuschel
dicke Flussmuschel
Dreikantmuschel
flache Teichmuschel
Flussperlmuschel
gemeine Teichmuschel
Malermuschel

Als südlicher Nachbar Deutschlands hat die Schweiz rund 7,5 Millionen Einwohner, welche sich auf einer Fläche von über 41.000qkm verteilen. Davon sind mehr als 1.500qkm Wasserfläche. In diesem Land kann man nur in Flüssen und Seen Angeln. Beim Angeln in der Schweiz ist es sehr wichtig sich mit dem komplizierten Gesetzen vertraut zu machen. Bis dato gilt in einigen großen Seen des Freiangelrecht, jedoch gibt gilt das in keinem Fluss. Das Fischereigesetz ist teilweise landesweit bestimmt worden, jedoch besitzt hier jeder Kanton seine gewissen Eigenheiten. Außerdem ist die Köderwahl zu beachten, denn in weiten Teilen der Schweiz sind nur Naturköder erlaubt. Außerdem wird in den Flüssen und Seen meist eine Angelkarte gefordert, welche in Angelshops oder direkt bei den Besitzern oder Verinen gakauft werden kann. Die meisten Angeltouristen kommen in die Schweiz um beim Fliegenfischen auf Salmoniden jadt zu machen. Die zahlreichen Gebirgsbäche und Flüsse bieten hier sehr gute Möglichkeiten um die Königs-disziplin des Angelns auszuüben. Aber auch die Raubfischliebhaber kommen hier aufgrund der Hecht und Barschvorkommen voll auf Ihre Kosten. Und wenn man mit der Fischerei nicht den gewünschten Erfolg erzielt gibt es in der wunderschönen Natur- und Bergwelt genügend Ausweichmöglichkeiten um sich einen traumhaften Tag zu gestalten. Um den Angelerfolg deutlich zu steigern ist es wie wohl in jedem Land hilfreich sich mit einheimischen Anglern in Verbindung zu setzen, damit man an die besten Plätze und bevorzugten Köder kommt. Außerdem wissen diese Leute sehr viel über das Gewässer und man kann dadurch Fättnäpfchen, wie zum Beispiel Hänger vermeiden.

Tipp: Es ist äußerst ratsam sich mit den schweizer Rechtsvorschriften bereits vor dem Urlaub vertraut zu machen, denn sonst wird der Traumurlaub schnell zum Horrortrip. Für den Angelurlaub denke ich hier insbesondere an das Fischereigesetz, Schonmaße, Schonzeiten, Bootsführerbestimmungen, Fangbeschränkungen und Angelverbote.

 

 

 

 

 

 

 

 

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