Fischereigesetz

Fischarten
Aal
Aitel
amerikanischer Seesaibling
Äsche
Bachforelle
Bachneunauge
Bachsaibling
Barbe
Barsch
Bartgrundel
Bitterling
Blaubandbärbling
Brachse
dreistachliger Stichling
Elritze
Finte
Flussneunauge
Forellenbarsch
Frauennerfling
Giebel
Graskarpfen
Gründling
Güster
Hasel
Hecht
Huchen
Karausche
Kaulbarsch
Lachs
Laube
Maifisch
Mairenke
marmorierte Grundel
Meerforelle
Meerneunauge
Moderlieschen
Mühlkoppe
Nase
Nerfling
Neunstachliger Stichling
Perlfisch
Rapfen
Regenbogenforelle
Renke
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Rutte
Schlammpeitzger
Schleie
Schneider
Schrätzer
Schuppenkarpfen
Schwarzbarsch
Seeforelle
Seesaibling
Sonnenbarsch
Spiegelkarpfen
Steinbeißer
Steingreßling
Sterlet
Stint
Stör
Streber
Strömer
Wels
Zander
Ziege
Zingel
Zobel
Zope
Zwergwels
Süsswasserkrebse
amerik. roter Sumpfkrebs
Dohlenkrebs
Edelkrebs
Signalkrebs
Weichtiere
abgeplattete Teichmuschel
aufgebl. Flussmuschel
dicke Flussmuschel
Dreikantmuschel
flache Teichmuschel
Flussperlmuschel
gemeine Teichmuschel
Malermuschel
Die Fischereigesetze in Deutschland sind äußerst kompliziert, genauso wie das komplette Rechtssystem. Den Anglern sollte man raten sich zum Fische fangen ins Ausland abzusetzen. Aber nichts desto trotz werde ich euch einen kurzen Einblick in die Gesetzeslage geben. In Deutschland ist es Pflicht, dass man beim Angeln einen gültigen Fischereischein besitzt. Diesen erhält man in der Regel bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Außerdem sind in den Gesetzen Schonmaße und Schonzeiten der jeweiligen Fischarten vermerkt. Darüber hinaus findet man grundlegende Gebote und Verbote, wie das Verbot mit lebenden Köderfisch zu angeln. Ich werde in den nächsten Wochen die relevanten Gesetzestexte für Sie zur Verfügung stellen, damit es zu keinen unliebsamen Kontakt mit Fischaufsehern oder der Polizei kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Angelreisen
Angelausrüstung
Angelmethoden
Anglertipps
Angelspass
Sonstiges
Links
Diese Website ist für den Browser Mozilla Firefox optimiert!
www.das-angeln.de